Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragspartnerin im Sinne dieser AGB ist Fahima Rasekh, Inhaberin des Deadpole Studios. Soweit in diesen AGB vom „Studio“ oder „Deadpole Studio“ die Rede ist, ist hiermit stets Fahima Rasekh als Vertragspartnerin gemeint.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Deadpole Studio angebotenen Dienstleistungen, darunter Pole Dance Kurse, Luftakrobatik, Tanz, Stretching, Yoga, Fitness- und Wohlfühlangebote, Fotoshootings sowie Events wie Junggesellinnenabschiede oder Geburtstage. Die Angebote richten sich ausschließlich an Frauen (siehe Teilnahmevoraussetzungen, §7).
2. Buchung und Bezahlung
2.1 Die Buchung aller Angebote erfolgt über die Plattform B-Sport und die von Ihnen zu Verfügung gestellte branded-App. Es gelten die dort verfügbaren Zahlungsmethoden, wie Lastschrift, PayPal und Kreditkarte. Mit der Buchung erklärt sich die Teilnehmerin mit diesen AGB einverstanden.
2.2 Privatstunden, Workshops, Veranstaltungen und Auftritte müssen vorab bezahlt werden. Eine Buchung wird bei der Zusage verbindlich. Vor Zahlung besteht kein Anspruch auf Durchführung oder Teilnahme.
2.3 Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus per Lastschriftverfahren eingezogen.
2.4 Sollte eine Mitgliedschaft innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen gekündigt werden, werden bereits gebuchte Kurse zum regulären Preis einer Einzelstunde berechnet. Falls keine Kurse gebucht wurden, wird kein Entgelt erhoben. Die Widerrufsfrist gilt dabei nur für online abgeschlossene Mitgliedschaften. Vor-Ort unterschriebene Mitgliedschaften sind von einer Stornierung ausgeschlossen.
2.5 Im Falle technischer Probleme bei der Buchungsplattform, die zur Nichtverfügbarkeit oder Verzögerung von Leistungen führen, ist das Studio bemüht, alternative Lösungen anzubieten. Es wird jedoch keine Haftung für solche Fälle übernommen.
2.6 Rücklastschriften & fehlgeschlagene Zahlungen
Scheitert eine Zahlung aus Gründen, die die Teilnehmerin zu vertreten hat (z. B. fehlende Kontodeckung, falsche Bankdaten, unberechtigter Widerspruch), ist das Deadpole Studio berechtigt, die tatsächlich entstandenen Kosten, die durch den jeweiligen Zahlungsdienstleister oder die Bank erhoben werden, in Rechnung zu stellen.
Diese können je nach Zahlungsart insbesondere betragen:
SEPA-Lastschrift: derzeit bis zu 7,50 € pro Rücklastschrift
Kreditkarte (Visa, Mastercard, AMEX): derzeit bis zu 15,00 € pro Rückbuchung
PayPal: ggf. anfallende Rückbuchungs- oder Bearbeitungsgebühren gemäß den jeweils gültigen PayPal-Gebührenbedingungen
Maßgeblich sind stets die tatsächlich vom Zahlungsdienstleister berechneten Gebühren. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt der Teilnehmerin vorbehalten.
3. Stornierungsbedingungen
3.1 Kurse:
Nicht wahrgenommene Kursplätze ohne fristgerechte Absage werden in Rechnung gestellt bzw. verfallen. Die Stornierungsfrist beträgt 24 Stunden vor Kursbeginn.
Dies gilt für alle Teilnehmerinnen, einschließlich Mitglieder von Partner- und Aggregatorprogrammen (z. B. Wellpass, Hansefit, Urban Sports Club u. a.). Bei Nichterscheinen oder Spätabsage wird das jeweilige Ticket bzw. eine Gebühr in Höhe eines Einzeltickets berechnet. Rechnungen können auch nachträglich, ggf. im Folgemonat, per E-Mail versendet werden.
Bei normalen Tickets (z. B. Einzeltickets, 10er-Karten oder Abonnements) verfällt die entsprechende Einheit bei Nichterscheinen oder verspäteter Absage ersatzlos.
Fällt ein Kurs infolge mehrerer kurzfristiger Absagen unter die erforderliche Mindestteilnehmerzahl, können die verspätet stornierten Plätze ebenfalls in Rechnung gestellt werden, da durch die späten Absagen ein wirtschaftlicher Ausfall für das Studio entsteht.
Bei Krankheit oder sonstigen unvorhergesehenen Umständen kann im Einzelfall eine Kulanzregelung getroffen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass unaufgefordert innerhalb von drei Kalendertagen per E-Mail ein ärztliches Attest oder ein geeigneter Nachweis eingereicht wird, der am jeweiligen Krankheitstag ausgestellt ist. Bei Erkrankungen, die an einem Wochenende auftreten, ist ein Attest des nächstfolgenden Werktages ausreichend. Die Entscheidung über eine Kulanzregelung liegt im alleinigen Ermessen des Studios. Ohne fristgerechte Vorlage eines entsprechenden Nachweises bleibt die Kursgebühr in voller Höhe fällig.
Das Studio behält sich vor, einen Kurs bei zu geringer Mindestteilnehmerzahl bis zu einer Stunde vor Kursbeginn abzusagen. Diese Entscheidung hat keinen Einfluss auf bereits entstandene Gebühren für Spätabsagen, da kurzfristige Absagen durch Teilnehmende in der Regel Ursache solcher Kursausfälle sind. Dies gilt ebenso, falls eine freiberufliche Trainerin unerwartet ausfällt und der Kurs dadurch nicht stattfinden kann.
3.2 Privatstunden, Workshops und Junggesellinenabschiede:
Nicht stornierbar. Auf Grund von Planungs- und Anreisekosten. Ersatzteilnehmerinnen können kostenfrei benannt werden.
3.3 Veranstaltungen und Auftritte:
Bis 4 Wochen vor Termin: Volle Erstattung.
Weniger als 4 Wochen vor Termin: 35 % Stornierungsgebühr.
Weniger als 7 Tage vor Termin: 65 % Stornierungsgebühr.
Weniger als 3 Tage vor Termin: 90 % Stornierungsgebühr.
4. Urlaub, Fehl- & Ruhezeiten, sowie Kündigung bei Mitgliedsverträgen
4.1 Mitglieder können sich bis zu 24 Stunden vor Kursbeginn von Kursen abmelden und eine Ersatzstunde buchen. Ersatzstunden sind ausschließlich in gleichwertigen oder günstigeren Kursen möglich.
4.2 Eine Rückerstattung des Beitrags für versäumte Stunden – etwa durch Urlaub, Krankheit oder private Gründe – ist ausgeschlossen.
Der Vertrag basiert auf einem Pauschalmodell pro Laufzeit, nicht auf der tatsächlichen Teilnahme.
Bei längerfristiger Krankheit, die mehr als 50 % der Vertragslaufzeit andauert (ärztlicher Nachweis erforderlich), bleibt die Beitragspflicht bestehen. Die versäumten Einheiten können jedoch am Ende der Vertragslaufzeit zeitlich nachgeholt werden, sofern die Mitgliedschaft über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt wird.
4.3 Eine Schwangerschaft stellt keinen Sonderkündigungsgrund dar.
Auf Wunsch kann die Mitgliedschaft während der Schwangerschaft auf ein reduziertes Modell („Downgrade“) umgestellt werden, das eine reduzierte Zahlung bei eingeschränkter Teilnahme ermöglicht.
4.4 Die Mitgliedschaft wird jeweils für die Dauer von 6 oder 12 Monaten abgeschlossen.
Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit kommt automatisch ein neuer Vertrag zu den dann geltenden Konditionen zustande, sofern die Mitgliedschaft nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
5. Haftung und Eigenverantwortung
5.1 Das Studio haftet nicht für Verletzungen, Diebstahl oder den Verlust persönlicher Gegenstände.
5.2 Die Sicherheit der Teilnehmerinnen wird durch Sturzmatten sowie die Erste-Hilfe-Kenntnisse der Trainerinnen gewährleistet. Im Studio weisen Schilder auf diese Haftungsbeschränkungen hin.
5.3 Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen des Deadpole Studios erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko der Teilnehmerinnen. Jede Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, ihre körperlichen Voraussetzungen und gesundheitlichen Voraussetzungen vor der Teilnahme an den Angeboten zu prüfen.
5.4 Das Studio und die Trainerinnen übernehmen keine Haftung für Verletzungen, die durch unsachgemäße Durchführung von Übungen, das Nichtbefolgen von Anweisungen oder individuelle gesundheitliche Einschränkungen entstehen. Es wird empfohlen, im Zweifel vorab einen ärztlichen Rat einzuholen und bei Tricks, in denen man sich nicht sicher fühlt nach Spotting zu fragen.
6. Verhalten im Studio
6.1 Der Konsum von Alkohol und anderen Drogen ist im Studio strikt untersagt. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss, wobei bestehende Verträge bis zum Ende der Mindestlaufzeit weiterlaufen.
6.2 Teilnehmerinnen sind verpflichtet, die Anweisungen der Trainerinnen zu befolgen und sich respektvoll gegenüber anderen Teilnehmerinnen zu verhalten.
6.3 Alle Materialien und das Equipment im Studio sind pfleglich zu behandeln. Bei vorsätzlicher Zerstörung werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt und gegebenenfalls rechtliche Schritte eingeleitet.
6.4 Um ein respektvolles und harmonisches Miteinander zu gewährleisten, gelten folgende Richtlinien für den Umgang mit Konflikten im Studio:
Konflikte oder Unstimmigkeiten zwischen Teilnehmerinnen oder mit Trainerinnen sollen offen und respektvoll besprochen werden. In schwerwiegenden Fällen kann eine Trainerin oder die Studioleitung als neutrale Vermittlungsperson hinzugezogen werden. Respektloses oder aggressives Verhalten wird nicht toleriert und kann zum Ausschluss von Kursen oder Veranstaltungen führen.
Teilnehmerinnen werden dazu aufgefordert, das Wohlbefinden aller im Studio zu berücksichtigen und zu einem unterstützenden Umfeld beizutragen.
7. Teilnahmevoraussetzungen
7.1 Die Teilnahme ist ausschließlich Frauen vorbehalten.
7.2 Die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung ist ausschließlich der Person vorbehalten, die bei der Buchung namentlich angegeben wurde. Zum Termin ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen, um die Identität nachzuweisen. Eine Übertragung der Buchung auf Dritte ist ausgeschlossen.
7.3 Die Teilnahmeberechtigung gilt für die im Vertrag vereinbarte Anzahl an Trainingseinheiten innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit (z. B. 48 Einheiten bei 12 Monaten Laufzeit).
Nicht wahrgenommene Stunden verfallen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit und können nicht in ein neues Vertragsjahr übertragen werden – auch nicht bei automatischer Verlängerung des Vertrags.
7.4 Die Teilnehmerinnen sind verpflichtet, bei der Anmeldung sämtliche Angaben zu Mitgliedschaften oder Zugangsberechtigungen über Drittanbieter (z. B. Firmenfitnessprogramme, Fitness-Aggregatoren oder vergleichbare Anbieter) vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
Im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme über einen solchen Drittanbieter, ohne dass eine gültige Mitgliedschaft oder Berechtigung besteht, wird automatisch der reguläre Kurspreis fällig.
Bei vorsätzlicher Täuschung behalten wir uns vor, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen und den Vorgang zur Anzeige zu bringen.
8. Datenschutz
8.1 Persönliche Daten der Teilnehmerinnen werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt. Sie werden für die Dauer von fünf Jahren gespeichert, um den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu genügen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten automatisiert gelöscht, sofern keine rechtlichen oder geschäftlichen Erfordernisse eine längere Aufbewahrung notwendig machen.
8.2 Gespeicherte Daten dienen ausschließlich der Abwicklung von Buchungen und der internen Organisation. Daten werden ohne ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmerin nicht an Dritte weitergegeben.
8.3 Bei Fotoshootings wird vorab eine Einwilligung eingeholt, die regelt, dass Bilder bearbeitet und gespeichert werden dürfen. Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung der Teilnehmerin.
8.4 Auf Wunsch können Daten jederzeit gelöscht werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
9. Sicherheitsregelungen
9.1 Die Trainerinnen verfügen über fundierte Kenntnisse in Erster Hilfe und führen regelmäßig Schulungen durch, um die Sicherheit im Studio zu gewährleisten.
9.2 Teilnehmerinnen werden zu Beginn jeder Einheit in die sichere Nutzung der Materialien und des Equipments eingewiesen. Es ist sicherzustellen, dass alle Geräte vor der Nutzung auf mögliche Schäden überprüft werden.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder ein Teil hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke auftreten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Mit der Buchung eines Angebots erklärt sich die Teilnehmerin mit diesen AGB einverstanden.
11.2 Änderungen der AGB werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.
12. Open Studio Unlimited Programm - Smartlock und Videoüberwachung
12.1 Das Deadpole Studio bietet ausgewählten Mitgliedern die Möglichkeit, das Studio außerhalb der betreuten Kurszeiten im Rahmen eines Open Studio -Trainings zu nutzen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über ein personalisiertes Smartlock-System und ist zeitlich auf die gebuchte Trainingseinheit begrenzt.
12.2 Während der gebuchten Trainingszeit kann es aus Sicherheitsgründen zu einer zeitlich begrenzten Videoaufzeichnung im jeweiligen Kursraum kommen. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich lokal auf einem Speichermedium (SD-Karte), ohne Cloud-Anbindung und ohne Live-Überwachung.
12.3 Voraussetzung für die Nutzung des Open Studio Unlimited-Programms ist eine separate, schriftliche Einwilligung der Teilnehmerin zur Videoaufzeichnung sowie zur Nutzung des Studios ohne Aufsicht. Ohne diese Einwilligung ist eine Nutzung ausgeschlossen.
12.4 Die Nutzung des Studios im Rahmen des Trainings erfolgt ohne Anwesenheit von Trainerinnen oder Personal. Die Teilnehmerin trainiert eigenverantwortlich und bestätigt, über die erforderlichen körperlichen Voraussetzungen, Erfahrung und Kenntnisse im Umgang mit dem Equipment zu verfügen.
12.5 Die Teilnehmerin haftet für alle Schäden, die sie während der alleinigen Nutzung des Studios schuldhaft verursacht, insbesondere an Equipment, Räumlichkeiten oder durch unsachgemäße Nutzung der Anlagen. Dies gilt auch für Schäden, die aus der Missachtung von Sicherheitsregeln oder Trainingshinweisen entstehen.
12.6 Das Deadpole Studio übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die während des Trainings entstehen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Studios beruhen.
12.7 Die Weitergabe von Zugangsdaten, Smartlock-Zugängen oder die Mitnahme unbefugter Personen ist untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss vom Open Studio Unlimited und führt zu einem Hausverbot. Weitergehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
Das Deadpole Studio bedankt sich für Ihr Vertrauen und wünscht viel Spaß bei unseren Angeboten!